Anfang 2020 hat der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge gemeinsam mit der Stadt Marktredwitz, dem Bayerischen Wanderverband sowie dem Bund Naturschutz in Bayern e.V. Klage und Eilantrag gegen die Planung für den Süd-Ost-Link eingereicht. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht diesen Eilantrag abgelehnt.
Die Gründe dafür sind noch nicht bekannt. Eine schriftliche Begründung liegt bislang noch nicht vor. Erst danach wird man im Landkreis entscheiden, wie man mit dieser Ablehnung umgehen wird.
Auf das eigentliche Hauptsacheverfahren hat das allerdings keinen Einfluss. Dieses kann unabhängig von dieser Entscheidung und der damit verbundenen Begründung weiterbetrieben werden. Mit dem Klageverfahren wird mittlerweile auch das Ziel verfolgt, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Planung befasst. Diese verstößt nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei Baumann, welche das Fichtelgebirge in dieser Angelegenheit vertritt, gegen europäisches Recht.