Stromtrasse SüdOstLink: Landkreis und seine Partner bereiten Klage gegen das Planfeststellungsverfahren vor

Den Bau der Gleichstromtrasse SüdOstLink durch den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. Der Kreistag hat diese Forderung in seiner jüngsten Sitzung einstimmig erneuert. Mit ihrem Beschluss ermächtigen die Mitglieder den Landrat und die durch den Landkreis beauftragte Kanzlei Baumann aus Würzburg, weitere Schritte – insbesondere gegen das bevorstehende Planfeststellungsverfahren – zu prüfen und einzuleiten.

Im Fichtelgebirge hält man die Planungen im Bundesbedarfsplan hinsichtlich der Streckenlänge und der Art der Leitungen in Anbetracht der Kosten und der Umwelteingriffe für völlig überdimensioniert. Man stützt sich dabei auch auf verschiedene Gutachten des energiewirtschaftlichen Sachverständigen Professor Dr. Lorenz Jarass (Wiesbaden). In seinen Gutachten dokumentiert Jarass, dass der Bedarf für eine solche Stromtrasse nicht gegeben sei und der Bundesfachplanungsentscheidung so die rechtliche Grundlage fehle. Laut Jarass sei es offensichtlich, dass die geplante HGÜ-Leitung nicht so sehr der Übertragung von Strom aus Windkraftanlagen im Norden, sondern fast ausschließlich dem groß angelegten Handel mit Strom, unter anderem von atomaren und konventionellen Großkraftwerken vom und ins Ausland diene und für eine sichere Stromversorgung in Deutschland nicht erforderlich sei.

Aus taktischen Gründen ziehen nun der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, die Stadt Marktredwitz, die Gemeinde Niederaichbach, sowie der Bund Naturschutz in Bayern e.V. und der Deutsche Gebirgs- und Wandervereinen e.V., die beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Klage gegen die Bundesfachplanung zurück. Dieses hatte zuletzt einen Eilantrag in dieser Sache mit dem Hinweis, die Klage käme zu einem zu frühen Zeitpunkt, abgewiesen.  „Wir respektieren diese Aussage und bündeln unsere Energie und finanziellen Mittel nun stattdessen für den nächsten, größeren Schritt. Dieser ist die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren, von der wir uns viel versprechen“, sagt dazu Landrat Peter Berek. „Vereint mit den anderen Klageführern werden wir weiterhin alles tun, um den Bau dieser Trasse durch unsere Heimat zu verhindern.“

Auch die Gemeinde Niederaichbach, die Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V., der Bund Naturschutz in Bayern e.V. sowie der Stadtrat der Stadt Marktredwitz folgen dieser Linie. Der Marktredwitzer Oberbürgermeister Oliver Weigel: „Auch die Stadt Marktredwitz bleibt konsequent ihrer Linie treu und lehnt die aus ihrer Sicht absolut unnötige Stromtrasse weiterhin ab. Leider ist die frühe Intervention, schon in der Bundesfachplanung die Entscheider zum Umdenken zu bewegen, mangels juristischer Möglichkeit zu diesem frühen Zeitpunkt ohne Erfolg geblieben. Wir sind aber guter Dinge, dass die zahlreichen Argumente der Hauptklage, die durch das Gutachten von Prof. Dr. Jarass zusätzlich wissenschaftlich untermauert werden, das Projekt „SuedOstLink“ nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses verhindern werden.“

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Würzburg), der die Kläger vertritt, hat diese Strategie empfohlen:
„Dadurch dass wir schon gegen die Bundesfachplanungsentscheidung geklagt haben, können die Kommunen und Umweltverbände sicher sein, nichts im Streit um die Südostlink-Stromtrasse versäumt zu haben. Mit der Eilentscheidung des Gerichts und der Klagerücknahme ist nichts verloren, wir können alle Argumente gegen die Stromtrasse gegen den späteren Planfeststellungsbeschluss vorbringen. Die ganze Konzentration sollte nun auf das Planfeststellungsverfahren gerichtet sein! Unbefriedigend bleibt, dass man erst nach über 15 Jahren Verwaltungsverfahren einen abschließenden Verwaltungsakt erhält, der sich dann – so unsere Hoffnung – als rechtswidrig erweist!“