Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat seinen neu aufgestellten Mietspiegel veröffentlicht (Stand 01.01.2021). Darin werden die für die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis aktuell gültigen ortsüblichen Mieten dargestellt. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Mieten wird der frei finanzierte Wohnraum berücksichtigt. Die Mietwerte des geförderten „sozialen Wohnraums“ bleiben bei dieser Analyse unbeachtet. Hierzu gibt es eine eigene Erhebung des Fachbereichs Sozialwesen am Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Der neue Mietspiegel ist kein qualifizierter (d. h. nach rein wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter) Mietspiegel, sondern ein sogenannter einfacher Mietspiegel. Das bedeutet: die Richtwerte können beispielsweise keine allein verbindliche Entscheidungsgrundlage bei Streitfällen vor Gericht darstellen. Außerdem kann der Mietpreisspiegel auch kein Sachverständigengutachten bei einem Mieterhöhungsverlangen ersetzen. Die im Mietspiegel enthaltenen Richtwerte dienen Vermietern und Mietern vielmehr als wichtige Orientierungshilfe für den Abschluss von Mietverträgen oder für Verhandlungen bei geplanten Mieterhöhungen. Damit schaffen sie für beide Seiten Transparenz.