Die Inzidenzen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Aus diesem Grund haben die Verantwortlichen nun im Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und allen Grenzlandkreisen entlang der Grenze zur Tschechischen Republik neue Regelungen in Kraft gesetzt. Die entsprechende Allgemeinverfügung, die im Landkreis ab morgen (12.02.) gültig sein wird, umfasst neue Vorschriften für Grenzgänger, Grenzpendler und Betriebe.
1. Beschränkungen für Grenzgänger
Grenzgänger, die aus einem Hochinzidenzgebiet (Tschechische Republik) mehrmals die Woche täglich in den Landkreis einpendeln, dürfen sich künftig nur noch auf direktem Weg zwischen dem Grenzübergang und ihrem Betrieb oder ihrer Studien- oder Ausbildungsstätte bewegen. Einzige Ausnahme ist der Weg zu einer der Teststationen. Der Stopp im Supermarkt oder beispielsweise auch private Treffen im Landkreis sind damit ab sofort nicht mehr erlaubt.