Um einer Ausbreitung der Geflügelpest vorzubeugen, hat das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge neue Regelungen für Geflügelhalter erlassen. Die neue Allgemeinverfügung ergänzt die Regelungen, die bereits seit dem 03.02.2021 gelten und tritt am morgigen Donnerstag (11.03.) in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Geflügelhalter, also auch für kleine landwirtschaftliche Betriebe und Hobbyhalter.
Ab morgen muss demnach sämtliches Geflügel entweder in geschlossenen Ställen bleiben oder so untergebracht werden, dass der Unterstand von oben abgedeckt ist und Wildvögel auch seitlich nicht eindringen können. Halter mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind zudem verpflichtet, über die Zahl der täglich verendeten Tiere Buch zu führen. Halter mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren müssen darüber hinaus auch Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.