Ab dem kommenden Montag (04.04.2022) unterliegen Besuche im Landratsamt nicht mehr der 3G-Regelung. Grundlage dafür sind die Änderungen der geltenden Corona-Regelungen im Bund und in Bayern.
Weiterhin verpflichtend für einen Besuch ist das Tragen einer FFP-2-Maske – und zwar für Besucherinnen und Besucher einerseits aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der anderen Seite. Um angesichts des starken Publikumsverkehrs im Landratsamt für alle Beteiligten auch weiterhin ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisen, macht das Landratsamt hier von seinem Hausrecht Gebrauch.
Darüber hinaus werden Besucherinnen und Besucher auch weiterhin gebeten, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Gerne werden zudem Auskünfte auch künftig telefonisch oder digital erteilt.