Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurde und noch im Besitz eines Papierführerscheins (grau oder rosa) ist, sollte sich jetzt um einen Termin bei der Führerscheinstelle im Landratsamt kümmern. Denn die Frist für den Umtausch gegen einen neuen Scheckkartenführerschein endet zum 19.01.2023. Termine können ab sofort vereinbart werden.
Der fristgerechte Umtausch ist deshalb wichtig, weil die alten Führerscheine danach ihre Gültigkeit verlieren. Wichtig zu wissen ist aber auch: Generell bleibt die Fahrerlaubnis natürlich unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige altersbedingte Untersuchungen oder Prüfungen für Pkw-Fahrer sind damit nicht verbunden und bisher auch nicht vorgesehen. Allerdings wird der neu ausgestellte Führerschein – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung des Lichtbildes sowie ggf. des Namens.