Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert darüber, dass im gesamten Freistaat die behördlichen Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt werden. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern – unter ihnen auch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge - haben hierzu Allgemeinverfügungen erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern. Die Allgemeinverfügung wurde im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge mit Wirkung zum 21.10.2022 erlassen.
Anlass für die Allgemeinverfügungen ist das anhaltend schwere und weiterhin hochdynamische Geflügelpest-Geschehen in Europa und insbesondere auch in Norddeutschland, dessen weitere Ausbreitung über den überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe unterbunden werden soll.
Die Geflügelhalterinnen und -halter sind dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten. Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest in Bayern ist abrufbar unter Tiergesundheit: