Altersgerecht umbauen mit geschenktem Geld vom Staat

KfW Förderprogramm zur Barrierefreiheit ist wieder angelaufen

Solange wie möglich im eigenen Heim wohnen bleiben – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch wenn die Treppe Angst einflößt, die Tür zu schmal für den Rollator ist und das Aufstehen aus der Badewanne schwerer fällt, wird der Alltag mühsam oder sogar gefährlich. Die staatliche Förderbank KfW bietet derzeit neben zinsgünstigen Krediten auch einen Zuschuss für die Baukosten an. In 2023 stehen für die barrierereduzierenden Maßnahmen im Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ 75 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge hierfür können ab sofort wieder im Zuschussportal der KfW online gestellt werden.

Das Programm KfW 455-B bezuschusst einmalig Umbauten, die das eigenständige Leben in den eigenen vier Wänden oder der Mietwohnung komfortabler und sicherer machen. Auch wer barrierefreien Wohnraum kauft, wird unterstützt, wenn die Umbauten explizit im Vertrag ausgewiesen sind. Darüber hinaus gewährt das Programm KfW 455-B die Möglichkeit vorausschauend zu handeln. Das heißt bevor ein Unfall, ein Krankheitsfall oder eine Mobilitätseinschränkung eingetreten sind, können diese Gelder altersunabhängig, zum Beispiel auch von jungen Menschen abgerufen werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen gehört der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Die Förderung gibt es nur für Privatleute. Dazu muss man entweder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (mit höchstens zwei Wohneinheiten) sein oder eine umgebaute Immobilie kaufen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und sogar Mieter können die Förderung erhalten. Letztere sollten dann mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung schließen. Wer den Zuschuss KfW 455-B erhalten möchte, muss zeigen, dass er willig ist, zu investieren. Der Mindestförderbetrag liegt daher bei 2.000 Euro, der maximale Betrag bei 25.000 Euro. Der Zuschuss bei KfW 455-B liegt bei 10% der förderfähigen Kosten, also 200 Euro bis maximal 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung. Erreichen Sie den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt die Förderung 12,5 %, also maximal 6.250 Euro.

Wer einen KfW-Zuschuss beantragen will, sollte außerdem folgendes beachten:

Lassen Sie sich zu den geeigneten Maßnahmen der Barrierereduzierung und möglichen Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge beraten von:

Beratungsstelle Barrierefreiheit

Herr Roland Steger (Dipl.-Ing.(FH), Architekt)
Tel.: 089 139880-80 (Anmeldung zu den kostenfreien Beratungsterminen, die einmal im Monat im Landratsamt Wunsiedel stattfinden)
E-Mail: E-Mail

Frau Michaela Haberkorn
Wohnberatung
Tel: 09232 80-388
E-Mail: E-Mail

Den Zuschussantrag müssen Sie vor Beginn der Bauarbeiten oder der Unterzeichnung des Kaufvertrages stellen. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Ausführungen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

www.kfw.de/PDF/Mindestanforderungen

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind. Wer also Umbauten plant, sollte den Antrag so früh wie möglich stellen. Nähere Informationen über dieses Programm finden Sie auf der Webseite der KfW unter dem aufgeführten Link:

www.kfw.de/.../Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Darüber hinaus stehen Ihnen bei Fragen die kostenlose Servicenummer der KfW unter der

Tel-Nr.: 0800 539 9002 zur Verfügung.