In der Stadt Waldsassen ist in einem Haustierbestand ein Fall von Geflügelpest (HPAI) festgestellt worden, das Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Virus vom TYP H5N1 nachgewiesen.
Aus diesem Grund wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt. Ziel ist es eine Ausbreitung zu verhindern. Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist teilweise von der Überwachungszone betroffen und hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die betreffenden Gebiete gemäß beigefügter Karte hervorgehen. Für Geflügelhalter in diesen Gebieten gelten unter anderem folgende Regelungen:
Dem Veterinäramt sind unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen, Aufstallungspflicht: Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern, diese sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten und es gibt Anweisungen zu Hygienemaßnahmen, Ausstellungen, Märkten und Transport.
Die Allgemeinverfügung, die mit Amtsblatt Nr. 02/2023 des Landkreises vom 05.01.2023 veröffentlicht wurde, gilt ab dem 06.01.2023 und kann auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden: https://www.landkreis-wunsiedel.de/file/02-2023-sonderamtsblatt-lkr-wun.pdf