Wenn ein junger Mensch straffällig wird, dann kann sich das Strafmaß auf seine oder ihre Zukunft entscheidend auswirken. Im Zuge eines Prozesses - gemeinsam mit dem zuständigen Richter - das richtige und angemessene Strafmaß zu finden, ist Aufgabe der sogenannten Jugendschöffen. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Jugendstrafsachen, denen in unserem Rechtssystem somit eine wichtige Bedeutung zukommt.
Aktuell sucht das Kreisjugendamt wieder Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffen. Die Wahlen finden in diesem Jahr statt, die Dauer der fünfjährigen Amtsperiode der Schöffen dauert dann von 2024 bis 2028. Jährlich werden die Schöffen voraussichtlich zu maximal zwölf Sitzungstagen herangezogen.
Für das Amt bewerben kann sich jeder zwischen 25 und 70 Jahren, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seinen oder ihren Wohnsitz im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Vielmehr sollten die Interessenten über ein hohes Rechtsempfinden verfügen und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Pflege des Strafrechts im Bereich der jungen Menschen sinnvoll unterstützen wollen.
Schöffinnen und Schöffen erhalten für Ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (z. B. Entschädigung für den Zeitaufwand, Fahrtkostenersatz, ggf. Entschädigung für Verdienstausfall, ggf. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung).
Das Bewerbungsformular finden Sie auf dieser Seite in der Download Box. Möglich ist es aber auch, dieses per Mail unter E-Mail oder telefonisch unter 09232 80-340 anzufordern. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen, www.schoeffen-bayern.de oder www.schoeffenwahl.de.
Die Bewerbungsfrist endet am 10. März 2023 (Posteingang).