Unbürokratische Unterstützung für das Ehrenamt

Mikrofonds der Adalbert-Raps-Stiftung jetzt auch im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Stütze in unserer Gesellschaft. Engagierte Bürgerinnen und Bürger bringen sich in ihrer Freizeit in Vorhaben ein, ob nun im sportlichen, kulturellen, sozialen oder kirchlichen Sektor, die der Hilfe sozial Benachteiligter dienen. Oft entstehen dabei Sachkosten, etwa für Fahrten, Material, Bücher, Workshops oder Dolmetscher. Damit Ehrenamtliche nicht auf solchen Kosten sitzen bleiben, stellt die Adalbert-Raps-Stiftung bereits seit 2020 sogenannte Mikrofonds zur Verfügung. Der Mikrofonds trägt dazu bei, Engagement und dabei entstehende Kosten zu entlasten bzw. Engagement überhaupt erst zu ermöglichen. Der Fonds wird zweckgebunden eingesetzt und im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge von Ehrenamtskoordinatorin Helen Neumann verwaltet.

Helen Neumann begrüßt es besonders, dass auch Privatpersonen oder kleinere Gruppen von den Mikrofonds profitieren können. „Es gibt viele Vereine in unserem Landkreis, auch kleine, und ich denke schon, dass dadurch das bürgerschaftliche Engagement gefördert wird“, sagt die Ehrenamtskoordinatorin beim Landkreis. „Es ist ein niederschwelliges Angebot, das eine Bereicherung für den Landkreis darstellt.“ Sie hofft, dass sich viele Engagierte bei ihr melden werden.

Besonders lokalen Initiativen und Kleinprojekten fehlt es oft an finanziellen Mitteln. Die Schwierigkeit ist, dass viele „Töpfe“ beispielsweise erst ab einem Mindestbetrag förderfähig sind oder die Richtlinien des Förderpartners einen bestimmten Eigenanteil bei der Finanzierung eines Projekts voraussetzen. Genau an diesem Punkt setzt die Adalbert-Raps-Stiftung mit den Mikrofonds an. Denn vor allem die vielen ehrenamtlich Engagierten sollen nicht noch zusätzlich belastet werden. Mithilfe der Mikrofonds können sie Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem Ehrenamt entstehen, unbürokratisch erstattet bekommen.

Seit dem 1. März 2024 wurde der Betrag für die Mikrofonds von der Adalbert-Raps-Stiftung auf 200 Euro erhöht. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, die sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements im öffentlichen, gemeinnützigen Raum freiwillig und unentgeltlich engagieren, die sich im Sinne des Gemeinwohls an sozial Benachteiligte richten oder sozialer Benachteiligung präventiv begegnen. Dies kann auch ein Engagement in der Nachbarschaftshilfe umfassen. Gleichermaßen kommt die Unterstützung auch den sozialen Initiativen, die im Hintergrund stehen, zugute. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, für die keine Mittel aus anderen Förderprogrammen beantragt wurden. 


Ihre Ansprechpartnerin

Neumann Helen

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