Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge weist darauf hin, dass die Anträge auf Schulwegkostenfreiheit für das vergangene Schuljahr 2023/2024 bis spätestens 31. Oktober 2024 eingereicht werden müssen.
Hierunter fallen:
• der Antrag auf Anerkennung des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeuges (grünes Formular)
• die Kostenabrechnung für die notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges (gelber Antrag)
und
• der Antrag auf Erstattung der Fahrkosten auf dem Schulweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (oranger Bogen).
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen für Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, leider keine Zahlungen mehr geleistet werden. Familien sollten unbedingt darauf achten, dass die Anträge vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie von der Schule bestätigt sind. Für Rückfragen steht das Mobilitäts-Team gerne zur Verfügung.