Energie sparen – dieses Ziel hat sich auch der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge seit langem auf die Fahnen geschrieben. Gerade in den Schulen und öffentlichen Gebäuden, deren Träger der Landkreis ist, steckt hier Potential. Aus diesem Grund haben die Verantwortlichen den Aufbau eines erweiterten Energiemanagements in die Wege geleitet. Der Kreistag hat die Durchführung in seiner gestrigen Sitzung (11.11.2024) einstimmig beschlossen.
Im ersten Schritt sollen die großen Liegenschaften in Wunsiedel und Selb in den Fokus genommen werden. Konkret geht es dabei um die Sigmund-Wann-Realschule inklusive Dreifachturnhalle und Hausmeisterwohnung, das Luisenburg-Gymnasium einschließlich der Turnhallen, die Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel und die Wirtschaftsschule, sowie das Walter-Gropius-Gymnasien und die Realschule Selb. Diese Gebäude allein haben im Jahr 2023 rund 33 Prozent des Gesamtverbrauchs aller landkreiseigenen Gebäude ausgemacht. Die großen Schulgebäude in Marktredwitz werden aktuell nicht berücksichtigt, da sie derzeit größtenteils energetisch saniert werden.
Das Energiemanagement ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Die Gesamtkosten von rund 433.000 Euro, die für die Anschaffung von Software, Messtechnik und Personalkosten anfallen, werden über die Kommunalrichtlinie zu 90 Prozent gefördert. Geplant sind ein monatliches Energiecontrolling für Strom, Wärme, Wasser mit liegenschaftsbezogenen Berichten. Zudem wird jährlich ein Energiebericht erarbeitet, der Einsparpotentiale aufzeigt und Handlungsempfehlungen gibt. Der Beschluss des Kreistags sieht vor, die Ergebnisse der Untersuchungen vor dem Ende des Förderungszeitraums im Detail zu evaluieren und auf dieser Basis über eine mögliche Weiterführung zu entscheiden.
Hintergrund:
Bis 2045 soll in Deutschland (in Bayern bis 2040) Treibhausgasneutralität hergestellt werden. Bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland nun um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird mit der Kommunalrichtlinie die bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Kommunalrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.