Planfeststellungsbeschluss Abschnitt C1 des SuedOstLinks

Mangels Unterstützung der Umweltverbände sieht der Landkreis von einer Klage ab

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wird das Verfahren und den Bau des SuedOstLinks weiterhin kritisch begleiten, um die Belange der Menschen der Region in die Waagschale zu werfen. „Allerdings werden wir nicht gegen das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt C1 (Münchenreuth – Marktredwitz) klagen“, so Landrat Peter Berek. Das hat der Kreistag am Abend (11.11.2024) einstimmig beschlossen. Grund sind mangelnde Erfolgsaussichten, nachdem sich kein Umweltverband als Unterstützer für ein weiteres juristisches Vorgehen gefunden hat und der Landkreis selbst durch naturschutzfachliche Belange keine Klagebefugnis hat.

„Wir alle sind sehr ernüchtert, dass wir keinen einzigen Umweltverband als Klagepartner für ein Vorgehen gegen den Planfeststellungsbeschluss C 1 gewinnen konnten, obwohl wir darum sehr geworben haben und obwohl die Eingriffe insbesondere im Bereich Ruhberg massiv sind. Bei der Klage mit Eilantrag gegen den Bundesfachplanungsbeschluss im Jahr 2020 hatten wir diese Unterstützung durch den BUND in Bayern und den Landesverband Bayern der deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. noch“, erklärt Peter Berek weiter. Die Folgen dieses Rückzugs der Naturschutzverbände sind juristisch schwerwiegend: Bei einer Klage des Landkreises allein seien die Erfolgsaussichten verschwindend gering, so die Einschätzung der Kanzlei Baumann, der die Region seit Anbeginn im Rechtsstreit bezüglich des SuedOstLinks begleitet. „Auch ganz persönlich habe ich es mir wirklich nicht vorstellen können, dass wir bei so einem tiefgreifenden Eingriff in Natur und Landschaft keinen Umweltverband finden und alleine dastehen“, führt Berek weiter aus. „Ich bin an der Stelle dem Kreistag für seine Geschlossenheit in dieser Entscheidung sehr dankbar.“

Der Landkreis hat für die bisherige rechtliche Begleitung anwaltliche Kosten und Gerichtskosten in Höhe von 360.000 Euro investiert. Eine weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss C 1 hätte weitere rund 70.000 Euro benötigt. Doch auch ohne Klage bleibe man eng am Geschehen, so Berek. Neben der Kontrolle des formalen Verfahrens kümmere sich der Landkreis auch um fachliche und tatsächliche Ereignisse rund um den Trassenbau, so z.B. um das Thema Quecksilber in den Kösseineauen oder um die Überwachung von Probebohrungen.

Eine Klage gegen den Abschnitt C2 (Marktredwitz – Pfreimd) ist noch nicht vom Tisch. Hier halten sich die Verantwortlichen die Entscheidung bis nach der Veröffentlichung der Planfeststellung offen. Der Grund: Die Voraussetzungen für diese Klage wären anders. Sie könnte von der Stadt Marktredwitz eingereicht werden, weil die Kommune aufgrund der Trasse, die durch Trinkwasserschutz- und Naturschutzgebiete im Bereich Haingrün führen soll, direkt betroffen ist. Sollte die Stadt Marktredwitz sich zu einer Klage entschließen, würde der Landkreis mit seinen Möglichkeiten unterstützen, darüber gab es am Abend über alle Fraktionen hinweg große Einigkeit.

Hintergrund:
Die Diskussion um den Verlauf der HGÜ-Trasse SuedOstLink von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt zum Umspannwerk Isar in Bayern läuft bereits seit dem Jahr 2013, 2018 hatte der Kreistag im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Klage gegen die Pläne beschlossen. Partner waren damals die Stadt Marktredwitz, der Landesverband Bund Naturschutz in Bayern, sowie der Landesverband der Bayern der deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V., dem auch der Fichtelgebirgsverein angehört. Die Klage aus dem Jahr 2020 gegen die Bundesfachplanung lief damals ins Leere, da die Gerichte den Zeitpunkt als zu früh erachteten und auf den Zeitpunkt der Planfeststellung verwiesen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C1 wurde Ende September veröffentlicht, der für den Abschnitt C2 fehlt bislang.