Der laufende Betrieb der Sportvereine wird vom Freistaat Bayern sowie von den Kommunen mit der Vereinspauschale finanziell unterstützt. Grundlage für deren Berechnung sind die sogenannten „Mitgliedereinheiten“ zum Beginn des jeweiligen Jahres. Diese setzen sich vor allem aus der Zahl der Mitglieder und der vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen und müssen durch die Sportvereine alljährlich aktuell gemeldet werden. Und genau dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt!
Die Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen (NEU!! Kopie oder Scan sind ausreichend) sowie einer Erklärung zur Teilung von Lizenzen (Bei Lizenzaufteilung in zwei Vereinen) dem Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sportförderung - Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel vorgelegt werden. Abgabeschluss ist der 01. März 2024. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in Kopie beizufügen. Es wird daraufhin gewiesen, dass grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund, dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldeten Mitglieder förderfähig sind.
Das Antragsformular, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge unter: www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale zum Download bereit. Alternativ können die Formulare auch bei Ronja Wunderlich im Landratsamt (Tel.: 09232 80 - 464, Fax: 09232 80 - 9464, Mail: E-Mail) angefordert werden.