Auch 2025 fördern der Freistaat Bayern und die Kommunen unsere Sportvereine wieder finanziell. Diese sogenannte Vereinspauschale hilft, den laufenden Betrieb der Vereine zu sichern. Grundlage der Vereinspauschale sind die „Mitgliedereinheiten“ der Vereine, die sich aus der Anzahl der Mitglieder und den vorgelegten Übungsleiterlizenzen zu Beginn des Jahres zusammensetzen.
- Wichtige Hinweise für die Antragstellung:
- Neu: Erstmals werden 2025 auch Übungsleiterlizenzen in der Rehabilitation (siehe Liste „anerkannte Übungsleiterlizenzen“ unter www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) anerkannt! Bitte überprüfen Sie Ihre vorhandenen Übungsleiterlizenzen, da diese in den Vorjahren nicht berücksichtigt wurden.
- Die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ist nur notwendig, wenn eine Lizenz auf zwei Vereine aufgeteilt wird. Andernfalls reicht eine Kopie oder ein Scan der Lizenz völlig aus. Bitte KEINE Originale einreichen!
- Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 03. März 2025, da der 01. März auf einen Samstag fällt. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular dennoch das Datum 01. März enthält – dies ist korrekt und stellt keinen Fehler dar.
- Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes
- Kopie der Mitgliedermeldung zum 31.12.2024 an den BLSV / BSSB
- Kopien oder Scans der Übungsleiterlizenzen (keine Originale)
- Förderfähig sind nur Mitglieder, die beim Bayerischen Landessportverband (BLSV), dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB), dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldet sind.
Antragsformulare und weitere Informationen:
Das Antragsformular, die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen, die Anlage zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern finden Interessierte unter: www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale
Bei Fragen oder zur Anforderung der Formulare können Sie sich gerne an Ronja Wunderlich im Landratsamt wenden: