Furthammer, Leupoldsdorf, Leupoldsdorferhammer, Vordorf, Vordorfermühle
Tröstau
Dörfer
Weiler
Fahrenbach, Kühlgrün, Neuenhammer, Vierst, Waffenhammer
Headline
Berghütte Seehaus, Grötschenmühle, Rohrmühle, Silberhaus
Geschichte
Zur Geschichte: Mit Urkunde vom 20.7.1314 verspricht Taut v. Hertenberg für den Fall seines Todes dem Kloster Waldsassen die Schenkung der Burg in Schönbrunn (bei Wunsiedel) und verschiedene Güter, darunter auch seine Besitzung in »Drosen«.
Der letzte Besitzer der Schönbrunner Burg, Heinrich v. Hertenberg, geriet 1344 mit den Burggrafen von Nürnberg in Streit und mußte die Burg und das Tröstauer Burggut an sie abtreten.
Reges gewerbliches Leben herrscht bereits 1435, es wird ein »Hammer zu Trösten« urk. genannt, der bis 1861 vorwiegend Roh- und Schmiedeeisen produzierte.
Auch in verschiedenen Ortsteilen entstanden Hammerwerke. Im frühen 19. Jhd. entstehen Löffelschmieden, in Tröstau waren bis zu fünf Betriebe dieser Art tätig.
Im späten 19. Jhd. begann der Granitabbau in Steinbrüchen, in Steinhauerhütten wurde der Granit verarbeitet.
Der Bergbau auf Zinn- und Eisenerz spielte eine wichtige Rolle. 1437 erhält der Tröstauer Hammerherr ein Zinnwerk bei Tröstau verliehen, der Abbau ist jedoch viel älter. Westlich von Tröstau werden 1492 und 1498 Zinnseifenwerke verliehen, am Glasbach und beim Zinnschützweiher waren ergiebe Vorkommen.
Eisenerzabbau erfolgt ab 1489 in der Eulen- lohe in den Gruben »Untere Eulenloh«, »Obere Eulenloh«, »St. Michael«, »Catharina Glück«, »Engelsburg am Vorholz« und »Einigkeit«, die in der Mitte des 19. IM. wegen Unrentabilität schließen mußten.
1499 gehört Tröstau zum Sechsämterland in der Markgrafschaft Bayreuth, mit dem Halsgericht gehören die Bewohner zum Amt Wunsiedel. 1818 wird die politische Gemeinde Tröstau gebildet mit Grötschenreuth, Leupoldsdorf Leupoldsdorferhammer; dazu kommen die Einzelhäuser Silberhaus und Kösseine (jetzt Stadt Wunsiedel).
1955 wird Fahrenbach eingegeliedert und 1978 kommt die Gem. Vordorf hinzu.
Quelle: Dietmar Hermann - Fichtelgebirgslexikon