Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Baugenehmigungsbescheids „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“; Vollzug des Umweltverträglichkeitsgesetzes

Bekanntmachung

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat mit Bescheid vom 13.07.2021 den „Interaktiven MTB-Park mit Lernparcours“ baurechtlich genehmigt. Eine Ausfertigung dieses Genehmigungsbescheides sowie die ihm zugrundeliegenden Genehmigungsunterlagen sind nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Umweltverträglichkeitsgesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz auszulegen.

Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Zeit vom

30.07.2021 bis einschließlich 13.08.2021

im Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, Zimmer Nr. 1.76, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Die Öffnungszeiten des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sind von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie und zur Gewährleistung der von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen Hygienevorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen wollen, ist es erforderlich, vorab telefonisch einen Termin zur Einsichtnahme unter 09232/80-442 bzw. 09232/80-443 zu vereinbaren.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 13.08.2021) gilt die erteilte Genehmigung gegenüber Personen, die Einwendungen erhoben haben und gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 und Art. 74 Abs. 5 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Wunsiedel, den 20.07.2021,

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge;
gez. Sellnow, Oberregierungsrätin

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