Bau und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas

Die

RHI Magnesita Deutschland AG
Oskar-Gebhardt-Straße 2
95615 Marktredwitz

beantragte für den Standort

Marktredwitz
Gemarkung: Marktredwitz
Flurstück: 946

die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG zum Bau und Betrieb einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas (Propan) mit einem Fassungsvermögen von 100 m³. Die Anlage soll voraussichtlich Ende 2022 den Regelbetrieb aufnehmen.

Ebenfalls wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt für

  • die Herstellung der Baugrube,
  • des vorzeitigen Einbaus des 100 m³ Flüssiggaslagerbehälters, inkl. Gründung,
  • der Aufstellung des Technikcontainers mit Verdampfer- und Gasluftmischanlage sowie des Containers mit der Anlagensteuerung
  • und die Verlegung der Rohrleitungen zum Verbinden der Anlagenteile und Herstellung der Verbindungsleitung zum Erdgasnetz.

Das Vorhaben fällt unter die Ziffer 9.1.1.1 (G) des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen zur Lagerung von entzündbaren Gasen mit einem Fassungsvermögen von 30 m³ und mehr) und ist damit im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu genehmigen.

Für die Entscheidung über das Vorhaben ist das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel, Tel.-Nr.: 0 9232 / 80-0, Fax: 09232 / 80-555, E-Mail: E-Mail, als Genehmigungsbehörde zuständig.

Insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen liegen derzeit vor und sind Be­standteil der Antragsunterlagen:

Informationen zu Standort und Umgebung, detaillierte Anlagen- und Betriebsbeschreibung, Angaben zu Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz, Explosionsschutz, Anlagensicherheit und Arbeitsschutz und den erforderlichen Sicherheitsabständen inkl. der zugehörigen Pläne.

Ebenfalls enthalten ist eine Darlegung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung von Anlagenstörungen inkl. einem Sicherheitsdatenblatt für das zum Einsatz kommende Gas Propan.

Daneben enthalten die Unterlagen auch eine Kurzbeschreibung mit allgemein verständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Angaben zum Standort, zum Vorhaben und zu den zu erwartenden voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie der erforderlichen Unterlagen für den Bau und die Errichtung der Anlage (Bauunterlagen).

Ein vorzeitiger Beginn nach § 8a BImSchG wurde zugelassen.

Entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Anlage 1 Ziffer 4.2 ist für diese Anlage im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzel­falls nach § 7 Abs. 1 UVPG anhand der Kriterien in Anlage 3 zum UVPG zu prüfen, ob eine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht. Diese UVP-Vorprüfung liegt vor und ist Teil der An­tragsunterlagen. Diese hat ergeben, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt als geringfügig einzustufen sind. Eine UVP-Pflicht für das Vorhaben ist somit nicht geben ist.

Wunsiedel, 22.09.2022
Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Sellnow
Oberregierungsrätin