Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens „Interaktiver MTB-Park mit Lernparcours“

mit erforderlicher Rodungserlaubnis und Umweltverträglich-keitsprüfung auf Antrag des Zweckverbands Naherholungs- und Tourismusgebiet Großer Kornberg für den Standort Großer Kornberg, der Gemarkungen Martinlamitzer Forst-Nord und Martinlamitzer Forst-Süd mit den Flurstücken 63, 21 und 32

Hier:  Durchführung des Erörterungstermins gem. § 18 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungs-verfahrensgesetz (BayVwVfG)

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gem. § 18 Abs. 1 UVPG, Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am

Donnerstag, den 27.06.2024 um 9.00 Uhr

im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Großer Sitzungssaal E.06
Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel

Sofern die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen am 27.06.2024 nicht abgeschlossen werden kann, wird diese am Freitag den 28.06.2024 um 9.00 Uhr am o. g. Ort fortgesetzt.

Einlass in den Saal ist jeweils ab 8.30 Uhr.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

Donnerstag, 27.06.2024

organisatorische Hinweise
kurze Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabensträger
Erörterung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen
Erörterung der privaten Einwendungen in alphabetischer Reihenfolge

Freitag, 28.06.2024

Reservetag für den Fall, dass die Erörterung einzelner Stellungnahmen oder Einwendungen am Vortag nicht beendet werden konnte.

Ist es erforderlich, den Erörterungstermin am Freitag, den 28.06.2024 fortzusetzen, so wird dies am Ende des ersten Verhandlungstages bekannt gegeben.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Berechtigt zur Teilnahme sind

  1. der Vorhabenträger,
  2. die im Verfahren nach Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG beteiligten Behörden,
  3. diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben,
  4. diejenigen Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG, die Stellungnahmen abgegeben haben sowie
  5. Betroffene (z.B. Grundstückseigentümer)

Im Termin werden die eingegangenen Stellungnahmen und die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.

Den Beteiligten ist die Teilnahme am Termin freigestellt. Beteiligte sind insbesondere die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, Personen, die Einwendungen erhoben haben, die übrigen von dem Vorhaben Betroffenen sowie die nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich, dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Behördenakten zu geben. Jeder Teilnehmer muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Es wird daraufhin gewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Schriftlich vorliegende Stellungnahmen und Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zur Fertigung des Verhandlungsprotokolls eine Tonaufzeichnung gefertigt wird. Außerdem werden zum Zwecke der Durchführung des Erörterungstermins und der ordnungsgemäßen Abwicklung des weiteren Bauge-nehmigungsverfahrens personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, sich unter E-Mail bis zum 25.06.2024 anzumelden.

Wunsiedel, den 06.06.2024

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Sellnow
Oberregierungsrätin