Der Landrat vertritt den Landkreis nach außen. Er führt den Vorsitz im Kreistag und den Ausschüssen. Der Landrat führt die Geschäfte des Landkreises gemäß den Gesetzen und Beschlüssen der Kreisorgane.
Der Landrat ist zuständig zur Regelung der innerdienstlichen Angelegenheiten des Landratsamtes. Er erledigt die laufenden Angelegenheiten und solche, die ihm durch Beschluss des Kreistages übertragen sind, in eigener Zuständigkeit.