Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Landrats und Kreistags

 

Der Wahlleiter des Landkreises
Wunsiedel i. Fichtelgebirge

BEKANNTMACHUNG

über die Form der Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Landrats und Kreistags im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge am 15.03.2020 (§ 90 Abs. 6 Satz 2 GLKrWO)

 

Die Verkündung des ermittelten vorläufigen Wahlergebnisses unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss für die Wahl des Landrats- und Kreistags im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge erfolgt durch Aushang am Haupteingang des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie auf der Internetseite www.landkreis-wunsiedel.de. Entscheidend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG ist der Aushang an der Tür zu den Sitzungssäälen des Landratsamtes.

Gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt abgelehnt hat.

 

Wunsiedel, 09.03.2020

gez.

Dr. Döhler