Bezeichnen Sie bitte genau die Einheiten, die als abgeschlossen bescheinigt werden sollen.
Antragsunterlagen
Antragsberechtigt sind:
a) die Eigentümerinnen und Eigentümer, einzeln oder gemeinsam
b) die Erbbauberechtigten, einzeln oder gemeinsam
c) jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
d) die Personen, die eine Einverständniserklärung einer der unter Nr. a) bis c) genannten Antragsberechtigten vorlegen
Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind noch folgende Pläne in mindestens dreifacher Ausfertigung beizufügen:
- Lageplan Maßstab 1:1000
- Aufteilungspläne Maßstab 1:100
- alle Grundrisse, auch die von nicht ausgebauten Dachräumen und Spitzböden,sofern sie zugänglich sind.
- die Ansichten und Schnittzeichnungen
Je ein Plansatz verbleibt im Bauakt, einer ist für das Notariat bestimmt und der dritte wird vom Notariat an das Grundbuchamt gegeben. Sollten Sie weitere Ausfertigung benötigen, z.B. für Sie selbst oder Dritte, reichen Sie bitte entsprechend mehr Planausfertigungen ein.
Bei bestehenden Gebäuden unterschreibt der Antragsteller, daß die vorgelegten Baupläne mit dem tatsächlichen Baubestand übereinstimmen (Baubestandserklärung).
Hinweis:
Die Datenschutzinformationen hinsichtlich der Bearbeitung ihres Antrages auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung finden Sie hier.