Die Aufteilungspläne müssen alle Teile des Gebäudes darstellen und neben den Grundrissen auch die Ansichten und Schnitte enthalten. Es muß ersichtlich sein, wie Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zueinander liegen bzw. voneinander abgegrenzt sind. Die Nutzung der einzelnen Räume muß im Grundrissplan eingezeichnet sein.
Die Aufteilungspläne müssen mit den genehmigten Bauplänen übereinstimmen, daher kann bei Neubauten die Abgeschlossenheitsbescheinigung erst nach der Baugenehmigung erteilt werden.
Stellen Sie jede Wohneinheit einzeln dar, indem Sie die jeweiligen Wohnräume und Balkone im Grundrissplan numerieren.