Innerhalb einer jeden Wohnung muß sich eine Küche oder eine Kochgelegenheit, ein eigenes WC sowie eine Wasserversorgung mit Ausguß befinden. Zusätzliche Räume können außerhalb der Wohnung liegen.
Gewerbeeinheiten müssen eigene WC`s zugeordnet sein, diese dürfen im Gegensatz zum Wohnungseigentum auch außerhalb der Einheit liegen.
Wohnungs- und Teileigentum müssen einen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien oder von einem gemeinschaftlichen Treppenraum haben. Es darf keine direkte Verbindung zwischen den Eigentumseinheiten bestehen. Gemeinschaftseigentum muß für alle Eigentümer erreichbar sein.
Das Landratsamt behält sich vor, die Übereinstimmung der Aufteilungspläne mit dem tatsächlichen Baubestand zu überprüfen.