Ein Vorhaben kann während der Bauphase ohne Vorankündigung auf die plangemäße Bauausführung und die Beachtung der Bedingungen und Auflagen aus dem Baugenehmigungsbescheid hin überprüft werden.
Bei Bauvorhaben sind in der Regel folgende Anzeigen erforderlich:
- Baubeginnsanzeige
- ggf. Nachweise/Bescheinigungen zur Standsicherheit und zum Brandschutz
- Anzeige der Nutzungsaufnahme