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Denkmalschutz
Formulare und Vordrucke
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Maßnahmen an Baudenkmälern eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bzw. eine Baugenehmigung notwendig ist, bevor mit deren Ausführung begonnen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei uns zu informieren.
Sollten für die beabsichtigte Maßnahme Zuschüsse beantragt werden, darf mit etwaigen Renovierungs- und sonstigen Baumaßnahmen an Baudenkmälern erst begonnen werden, wenn über die Zuschussanträge entschieden wurde oder eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn vorliegt.
Zuschussantrag des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Auszahlungsantrag, Verwendungsnachnachweis sowie weitere (z.B. für den Entschädigungsfond) finden Sie unter folgenden Link: BlfD Bayern
Außerdem können Sie diese Anträge auch online stellen:
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern