Es wird empfohlen, sich über die Wohnraumförderung rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen. Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Zur Beratung und Abklärung der Grundsatzfragen werden folgende Unterlagen benötigt:
Einkommensnachweise, aus denen die Höhe des Bruttoeinkommens aller Haushaltsangehörigen hervorgehen.
Lageplan Grundstück, Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt) bzw. Expose der Immobilien mit Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen vorab digital oder in Papierform zuzuschicken, damit die grundsätzlichen Voraussetzungen vorgeprüft werden können. Danach kann ein Termin vor Ort im Landratsamt oder als Web-Veranstaltung durchgeführt werden.