Beim Neubau, Erst- oder Zweiterwerb, Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung von vorhandenem Wohnraum (Eigenheimen, Kaufeigenheimen, Kaufeigentumswohnungen, eigengenutzten Eigentumswohnungen) fördert der Staat im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm mit einem staatlichen Baudarlehen, wobei der Zinssatz für die ersten 15 Jahre der Laufzeit 0,5 % jährlich beträgt.
Für Haushalte mit Kind(ern) wird der Eigenwohnraum zusätzlich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500 € je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gefördert; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist.
Beim Zweiterwerb bestehender Familienheime oder Eigentumswohnungen wird ein ergänzender Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 €) gewährt.
Die Zuschüsse werden nur in Verbindung mit dem staatlichen Baudarlehen gewährt.