!!!Wichtig!!!
Die Bewilligung von Maßnahmen muss in den überwiegenden Fällen vor dem Baubeginn erfolgen. Wenn vor Antragstellung bzw. Bewilligung mit dem Bau begonnen wurde, ist in der Regel keine Förderung mehr möglich.
Die verschiedenen Programme sind teilweise zusammen nutzbar. Es ist aber immer darauf zu achten, dass der Gesamtbetrag der Förderung die Gesamtkosten der Maßnahme nicht übersteigt.
Wegen der Komplexität der Programme und der möglichen Kombinationen ist es nicht möglich hier konkrete Aussagen bezüglich der Kumulierbarkeit zu treffen. Im Einzelfall ist es am besten in den entsprechenden Förderrichtlinien nachzulesen bzw. bei den Beratungs- und Bewilligungsstellen nachzufragen.
Bitte beachten Sie, dass bei vielen Förderprogrammen nicht gleichzeitig eine Steuerermäßigung für die Leistung von Handwerkern geltend gemacht werden kann.