Spielerpass
Eine Spielberechtigung muss durch den betreffenden Verein bei der Passstelle des jeweiligen Landesverbandes beantragt werden. Für die Antragstellung ist ein gültiger Aufenthaltstitel bzw. ein „blauer" Flüchtlingspass, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung erforderlich. Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr müssen neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung nur die Kopie des Personaldokuments (z. B. Aufenthaltsgestattung oder Duldung) einreichen.
Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr und Erwachsenen wird lt. FIFA-Vorgaben zusätzlich ein „internationaler Freigabeschein" benötigt. Dieser wird mit dem Antrag über den Landesverband beantragt und vom Verband des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellt. Die weiteren notwendigen Unterlagen die benötigt werden um eine Spielberechtigung zu erhalten sollten bei dem jeweiligen Verein erfragt werden.