Sport-Informationen für Flüchtlinge

Kinderfussball

 

Spielerpass

Eine Spielberechtigung muss durch den betreffenden Verein bei der Passstelle des jeweiligen Landesverbandes beantragt werden. Für die Antragstellung ist ein gültiger Aufenthaltstitel bzw. ein „blauer" Flüchtlingspass, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung erforderlich. Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr müssen neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung nur die Kopie des Personaldokuments (z. B. Aufenthaltsgestattung oder Duldung) einreichen.

Bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr und Erwachsenen wird lt. FIFA-Vorgaben zusätzlich ein „internationaler Freigabeschein" benötigt. Dieser wird mit dem Antrag über den Landesverband beantragt und vom Verband des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellt. Die weiteren notwendigen Unterlagen die benötigt werden um eine Spielberechtigung zu erhalten sollten bei dem jeweiligen Verein erfragt werden.

Versicherungen 

Auch den organisierten Sport in Bayern stellt die Flüchtlingswelle vor neue Herausforderungen. Viele Vereine bieten bereits spezielle Sportangebote für Flüchtlinge und Asylbewerber an.

"Vor allem für Kinder und Jugendliche ist es eine schwierige Situation", so Günther Lommer, Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV). "Sport und Bewegung können für oft traumatisierte Menschen letztlich nur eine kleine Abwechslung bieten, dennoch ist das Engagement unserer Vereine nicht hoch genug einzuschätzen." Damit durch dieses Engagement nicht auch noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Vereine zukommen, übernimmt der BLSV die kompletten Kosten für eine pauschale Sportversicherung aller Flüchtlinge und Asylbewerber, die an Angeboten der BLSV-Mitgliedsvereine teilnehmen. Die Versicherung ist gültig für alle BLSV-Mitgliedsvereine. Abgedeckt sind Unfall- und Haftpflichtschäden im Rahmen der aktuellen Sportversicherung, die der BLSV für seine Vereine mit der ARAG abgeschlossen hat. Wichtigstes Gebot ist dabei die unbürokratische Abwicklung. "Die teilnehmenden Personen müssen dem BLSV nicht gemeldet werden. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Versicherung. Die Vereine sollen nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand belastet werden", so BLSV-Präsident Günther Lommer.

Sollten die Flüchtlinge und Asylbewerber allerdings länger im Verein bleiben und am Spiel- oder Mannschaftsbetrieb teilnehmen, müssen sie als Mitglieder gemeldet werden. Sonst könnte für sie keine Startberechtigung oder ein Spielerpass beantragt werden. Über diese Anmeldung sind sie dann ohnehin in der standardmäßigen Sportversicherung des BLSV versorgt.

Quelle:  www.blsv.de

In der Ausgabe 45/2014 des bayernsports und auf  www.blsv.de finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Asyl und Sport.

Ist eine Ehrenamt im Sportverein möglich?

Ja, Flüchtlinge können unbezahlt ehrenamtlich im Verein mitarbeiten, ohne, dass es einer Genehmigung der Ausländerbehörde bedarf. In welchem Umfang genau dies im Einzelfall gilt, klärt die Sozialbehörde. Mitarbeit gegen eine Aufwandsentschädigung ist möglich, ist aber von einer Beschäftigungserlaubnis und auch dem genauen Aufenthaltsstatus abhängig. Auch hier ist Genaueres mit der Ausländerbehörde zu klären.