Für Ehrenamtlich Tätige ist es besonders wichtig, bei ihrer Tätigkeit abgesichert zu sein. Um im Fall des Falles keine bösen Überraschungen zu erleben, prüfen Sie auf jeden Fall, ob gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, eine private Unfallversicherung über den Verein/die Organisation eine private Einzel-Unfallversicherung oder Unfallversicherungsschutz über das jeweilige Bundesland besteht.
Wir haben an dieser Stelle einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt.
1. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in der Regel für Ehrenamtliche bei Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Rettungsdiensten sowie in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege. Die Ehrenamtlichen sind in der Regel automatisch
über die Versicherung des Trägers mit versichert, das heißt über Berufsgenossenschaften oder die Bayer. Landesunfallkasse. Ausführliche Infos im Flyer des Bayer. Landesunfallkasse.
2. Seit 1. April 2007 gibt es mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung eine Sammel-Haftpflicht und Sammel-Unfallversicherung für ehrenamtlich/freiwillig Tätige. Versichert sind alle ehrenamtlichen/freiwilligen Tätigkeiten, die in rechtlich unselbständigen Vereinigungen stattfinden. Der Versicherungsschutz ist nachrangig (subsidiär). Das heißt, eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall der Landesversicherung vor. Die
mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Ausführliche Infos im Flyer des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
3. Um Ehrenamtliche generell im Falle eines Unfalls zu schützen, können die Einrichtungen, Organisationen oder Vereine private Versicherungen für ihre Ehrenamtlichen abschließen. Mehr Infos in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Informieren Sie sich bei Ihrer Organisation nach dem vorhandenen Versicherungsschutz!