Das Jugendamt berät in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Ziel, dass im günstigsten Fall beide Elternteile trotz Trennung und Scheidung Verantwortung für die Belange ihrer Kinder übernehmen können. Eltern werden unterstützt, eine einvernehmliche Regelung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts zu finden.
Häufig gehen die Vorstellungen der Sorgeberechtigten jedoch auseinander und es kann zu Spannungen unter den Eltern kommen. Konflikte sind daher vielfach vorprogrammiert. Hier sind die Mitarbeiter des Jugendamtes als Vermittler gefragt, positiv auf beide Elternteile einzuwirken. Denn nicht selten werden Kinder zwischen ihren Eltern hin- und hergerissen und geraten dadurch in einen Interessenskonflikt, keinem Elternteil weh tun zu wollen.
Soweit Eltern sich bei einer Trennung oder Scheidung über das gemeinsame Sorgerecht, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und den Umgang einig sind, bedarf es keiner richterlichen Entscheidung. Sollte jedoch von einem Elternteil ein familiengerichtliches Verfahren angeregt werden, hat das Jugendamt eine Mitwirkungspflicht.
Dabei sollen insbesondere erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen berücksichtigt werden.
Dabei spielen u.a. folgende Aspekte eine maßgebliche Rolle:
Fördert jeder Elternteil den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil? Wie stellen sich die emotionalen Beziehungen zwischen Kind und Eltern dar? Wie sieht die Betreuungssituation aus? Wie gestaltet sich das soziale Umfeld des Kindes bei der Mutter/beim Vater?
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