Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Dies gilt auch im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und sämtlichen Stadien des Verfahrens. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußert sich zu den zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichrangige Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist die Prüfung, ob und welche Leistungen der Jugendhilfe oder andere soziale Maßnahmen in Betracht kommen.
Zielgruppe der Jugendgerichtshilfe - Für welchen Personenkreis?
Die Jugendgerichtshilfe ist für Jugendliche und Heranwachsende zuständig, die eine Verfehlung begehen, die nach allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.
Fragen, die häufiger an das Expertenteam gerichtet werden:
Hilfe! Meine Tochter hat geklaut!
Fragen: Steht jetzt eine Anzeige ins Haus? Erfährt die Schule/der Ausbildungsplatz davon?
Hilfe! Mein Sohn nimmt Drogen und ist beim Kauf eines Joints erwischt worden!
Fragen: Ist mein Sohn jetzt vorbestraft? Kann er seinen Führerschein trotzdem erlangen?
Hilfe! Unser Enkel hat seine Schwester geschlagen!
Fragen: Droht ihm jetzt ein Strafverfahren? Wie kann unser Enkel das wieder gutmachen?
Hilfe! Mein Freund sitzt in Untersuchungshaft!
Fragen: Darf ich ihn besuchen? Kann ich ihm helfen?
Hilfe! Ich habe bei der Polizeivernehmung gelogen!
Fragen: Kann ich mein Verhalten korrigieren?
Bekomme ich jetzt Probleme?