Beratung und Unterstützung für Eltern, insbesondere bei der Klärung der Vaterschaft und in Unterhaltsfragen.
Auf schriftlichen Antrag eines sorgeberechtigten Elternteiles wird das Kreisjugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
- Die Feststellung der Vaterschaft
- Festsetzung und Geltendmachung des Unterhalts
Möglich ist aber auch, die Beistandschaft auf eine dieser beiden Angelegenheiten zu beschränken.
Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein und kann durch den Antragsteller jederzeit wieder beendet werden.
Wenn Sie eine Beistandschaft beantragen möchten, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns für ein persönliches Gespräch.