Beratung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen

 

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

 § 8b Abs. 1 SGB VIII: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:

„(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft."

Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen. Für diese Beratungen gibt es »insoweit erfahrene Fachkräfte«. Diese  sind auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und haben viel praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes
zu tun ist.

Die angesprochene Fachkraft kann beim Jugendamt oder bei einer anderen Stelle, etwa einer Beratungsstelle, tätig sein. Wenn sie beim Jugendamt arbeitet, bedeutet das nicht, dass Sie mit Ihrer Anfrage bereits das Jugendamt über einen Fall informieren. Denn Sie müssen keine persönlichen Daten, wie Namen, Alter oder Herkunft des Kindes, angeben.

  • In der Beratung geht es um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht
  • Die Beratung erfolgt mit anonymisierten Daten
  • Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam konkrete Handlungsempfehlungen, sodass Sie in der weiteren Arbeit mit den Betroffenen gestärkt sind
  • Das bringt Ihnen Handlungssicherheit - häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig
  • Wir können Ihnen keine Vorschriften machen; wir können Ihnen aber auch nicht die Verantwortung abnehmen; Sie entscheiden am Ende selbst über das weitere Vorgehen!
  • Bitte bedenken Sie, dass eine gewinnbringende Beratung Zeit benötigt und nicht innerhalb von 10 Minuten am Telefon statt finden kann



Ansprechpartner:
 

Für Hebammen, Ärzte und Kliniken (wenn es sich um Schwangere oder Eltern von Kindern bis zu 3 Jahren handelt)

Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)

Frau Jennifer Brodmerkel, Tel.: 09232/80287

Frau Birgit Planner, Tel.: 09232/80286

Email: E-Mail

 

Für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen:

Psychologische Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Selb/Wunsiedel e.V

Terminierung über die Hauptstelle in Selb:

Tel.: 09287/2770

Email: E-Mail

 

Für den Bereich Jugendarbeit (Vereine, Jugendzentren, Jugendtreffs etc.):

Herr Martin Reschke, Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Wunsiedel

Tel.: 09232/80208

Email: E-Mail

 

Alle anderen:

Herr Jörg Schöffel, Kreisjugendamt Wunsiedel

Tel.: 09232/80319

Email: E-Mail

 

Bitte beachten Sie:
Mitarbeiter, die bei freien Trägern [1] der Jugendhilfe angestellt sind, sind dazu angehalten, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zunächst intern mit der insoweit erfahrenen Fachkraft zu besprechen. Ansprechpartner finden Sie hier: Liste insoweit erfahrener Fachkräfte


Informationsmaterial
 


Fußnoten
 

[1] Freier Träger der Jugendhilfe (=SGB VIII-Leistungsträger): U.a.: Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef,
Die Gruppe Jugendhilfe Hochfranken gGmbH, EJF gAG, gfi gGmbH, Diakonie Selb/Wunsiedel e.V, 
Diakonie Hochfranken gGmbH, Fachkräfte der Kindertagespflege

[2] Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe: U.a.: Sozialpädagogische Familienhilfen, Erziehungsbeistände; Mitarbeiter in Kinderheimen, Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, Mitarbeiter in Heilpädagogischen Tagesstätten

[3] Andere Fachkräfte, die mit Kindern- und Jugendliche arbeiten: U.a.: Akteure der Frühförderung, Mitarbeiter in Schulen, Hebammen, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen

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