Beurkundungen / Nachweis alleinige elterliche Sorge

 

1. Welche Beurkundungen kann das Jugendamt durchführen?

Die Urkundsbeamten der Jugendämter sind befugt, Urkunden aufzunehmen u. a. über

  • die Vaterschaftsanerkennung
  • die jeweils erforderlichen Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Ansprüchen auf Unterhalt des Elternteils, der das Kind betreut (Betreuungsunterhalt)
  • die Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärungen)


2. Was kostet die Beurkundung?

Die Beurkundungen beim Jugendamt sind gebührenfrei.


3. Welches Jugendamt können / müssen sie für eine Beurkundung aufsuchen?

Sie haben die Möglichkeit, ein Jugendamt ihrer Wahl zur Beurkundung aufzusuchen. Sie müssen nicht zu dem Jugendamt gehen, bei dem z. B. eine Unterhaltsbeistandschaft geführt wird. Es empfiehlt sich jedoch immer vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Urkunden können auch bei anderen Stellen, z. B.

  • Notaren
  • den Standesämtern, soweit es sich um Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft handelt, oder
  • den Amtsgerichten, soweit es sich um die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft oder die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen handelt, errichtet werden.

 

4. Was müssen sie mitbringen?

Sie müssen auf jeden Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen und evtl. noch Unterlagen, wie z. B.

  • Beurkundungsersuchen
  • bei Unterhaltsbeurkundungen evtl. letzter Unterhaltstitel
  • bei Vater-/Mutterschaftsanerkennungen Abstammungsurkunde des Kindes
  • bei Sorgeerklärungen Abstammungsurkunde des Kindes und Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft

Es empfiehlt sich immer vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren und nachzufragen, welche Unterlagen für eine Beurkundung mitgebracht werden müssen.


5. Was ist noch zu beachten?

  • Zur Beurkundung ist grundsätzlich persönliches Erscheinen notwendig
  • Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich

Wenn Sie eine der oben aufgeführten Erklärungen beim Kreisjugendamt Wunsiedel beurkunden lassen möchten, empfiehlt es sich dringend, vorher einen Termin zu vereinbaren.


Nachweis über die alleinige elterliche Sorge

Wenn eine Mutter bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet ist und für dieses Kind keine Erklärungen über
die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben wurden und keine Entscheidung des Familiengerichts über die gemeinsame elterliche Sorge vorliegt, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Sie kann hierüber eine Bescheinigung, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen, vom Jugendamt bekommen.

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