Netzwerk Frühe Kindheit

"KoKi – Netzwerk frühe Kindheit" ist ein bayernweites Fördersystem für werdende Eltern und Eltern mit Kleinkindern.    

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„Eltern unterstützen, damit ihre Kinder gesund und liebevoll aufwachsen können" -so lautet das wichtigste Ziel dieses präventiven Ansatzes.

Ziele der KoKi-Arbeit:
Kinderschutz durch

  • den Aufbau eines Netzwerkes frühe Kindheit = Verbesserung der Angebote und Zugänge für die Bevölkerung
  • gute Zusammenarbeit = Klarheit bei dem Verfahren mit Kindeswohlgefährdungen
  • aufsuchendes Angebot der KoKi: Vermittlung (an Netzwerkpartner) und Beratung: Die KoKi soll eine verlässliche erste Anlaufstelle sein und ggf. an Angebote im Landkreis vermitteln (bessere Übergänge, „Brücken bauen")  

Zielgruppe:

  • Mütter und Väter von Kleinkindern,
  • werdende Mütter und Väter,
  • insbesondere Familien in besonderen Lebenslagen mit Unterstützungsbedarf (z.B. Unsicherheit im Umgang mit Kindern, Armutsrisiko, Minderjährigkeit der Eltern, Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch, psychische Erkrankung der Eltern, mangelnde Wohnverhältnisse, Überforderung der Eltern, drohende Vernachlässigung des Kindes, sonstige Überforderungssituationen).

Detaillierte Informationen zur Koordinierenden Kinderschutzstelle können Sie der Konzeption entnehmen (hier).

Netzwerk Kindheit


Angebot der KoKi für alle Fachkräfte, die mit Kindern und deren Eltern bzw. werdenden Müttern und Vätern arbeiten:
 

anonyme Fachberatung:

  • z.B. Wie kann ich helfen und auf Personen zugehen, um Probleme anzusprechen?
  • z.B. Welche Hilfen könnten Betroffenen angeboten werden?
  • z.B. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Was muss ich tun?

Netzwerkaufbau:
Die Notwendigkeit der Vernetzung ist mittlerweile gesetzlich verankert: BMFSJF
Methode ist die gemeinsame Diskussion bzw. der gemeinsame Austausch in Form von Runden Tischen, an welchen Multiplikatoren für alle Berufsgruppen, die mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten, teilnehmen sollten.
Es werden Absprachen getroffen bzgl.

  • Formen der Zusammenarbeit,
  • das Wissen über Angebote und Möglichkeiten der Fachkräfte untereinander,
  • die gemeinsame Erarbeitung von Standards (auch im Hinblick auf den Umgang mit Gefährdungseinschätzungen),
  • Verbesserung und Vernetzung der Angebotsstruktur,
  • Institutionalisierung eines Frühwarnsystems.


Wer sollte im Netzwerk frühe Kindheit mitwirken?

  • insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe,
  • Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen,
  • Gesundheitsämter,
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Hebammen,
  • andere Angehörige der Heilberufe,
  • Sozialämter,
  • Gemeinsame Servicestellen,
  • Schulen,
  • Polizei- und Ordnungsbehörden,
  • Agentur für Arbeit,
  • Krankenhäuser,
  • Sozialpädiatrische Zentren,
  • Frühförderstellen,
  • Beratungsstellen für soziale Problemlagen,
  • Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des   Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
  • Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen,
  • Familienbildungsstätten,
  • Familiengerichte.



"Das Programm "Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis)“ wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert."