Aufgaben der Aufsichtsbehörden sind unter anderem:
- die Beratung der Träger bei Baumaßnahmen und bei Änderungen des Betreuungsangebotes
- die Erteilung und Änderung von Betriebserlaubnissen für die Kindertageseinrichtungen sowie die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- die Information der Träger über die rechtlichen Vorgaben
- die Auszahlung der staatlichen kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetz und die Prüfung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen
- die Beratung von Trägern, Fachpersonal und Eltern in Bezug auf Fragen zur Errichtung, Ausstattung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen