Es besteht der gesetzliche Auftrag, die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 11 SGB VIII, Art. 30 AGSG). Der Landkreis hat laut § 79 SGB VIII hierfür die Gesamt- und Planungsverantwortung.
Für den Bereich der Jugendarbeit hat die Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Wunsiedel gemeinsam mit der Sozialplanung des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge in den Jahren 2020/21 bei allen kreisangehörigen Gemeinden die Bestände erfasst.
Zur Bedarfsermittlung wurde neben den ortsbezogenen Jugendkonferenzen „Denk Mit!“ sowie regelmäßigen Fachgesprächen mit den Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit im Mai 2022 eine landkreisweite Jugendbefragung unter allen 14-, 16- und 18-jährigen durchgeführt, deren Ergebnisse und den daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen in einer Ergebnisdokumentation einsehbar sind. Diese Ergebnisdokumentation wird allen kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt und kann außerdem hier heruntergeladen werden.