Spezielle Maßnahmnen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie Maßnahmen, die der naturverträglichen Erholung in Naturparken dienen, können nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) vom Freistaat Bayern gefördert werden.
Landschaftspflegemaßnahmen und Maßnahmen für eine naturverträgliche Erholung werden vom Naturpark Fichtelgebirge e. V. , der im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge zugleich die Funktion eines Landschafts-pflegeverbandes hat, beantragt. Die anerkannten Naturschutzverbände sind ebenfalls berechtigt, Förderanträge zu stellen.