Eines der Natura-2000-Schutzgebiete im Landkreis Wunsiedel i. F. ist das "Eger- und Röslautal" mit seinem den Landkreis durchziehenden Biotopverbundsystem.
Beispiele für Schutzgebiete im Landkreis Wunsiedel i. F.
"Natura 2000"-Schutzgebiete (FFH-Gebiete, §§ 31-32 BNatSchG):
Viele Natura-2000-Schutzgebiete sind gleichzeitig - zumindest telweise - bereits durch ältere Rechtsverordnungen nach dem Naturschutzgesetz geschützt. So bilden auch Teile des Natura-2000-Schutzgebietes "Zeitelmoos bei Wunsiedel" das Naturschutzgebiet "Zeitelmoos".
Naturschutzgebiete (NSG, § 23 BNatSchG):
Gleichzeitig als Natura-2000-Schutzgegiet geschützt ist auch das Naturschutzgebiet "Luisenburg" bei Wunsiedel mit seinen eindrucksvollen Felsbildungen, bei denen es sich um Verwitterungsformen des Granits handelt.
Das Naturschutzgebiet "Moorgebiet Wunsiedler Weiher" bei Selb befindet sich innerhalb des größeren Natura-2000-Gebietes "Feuchtgebiete um Selb und Großwendern".
Naturdenkmale (ND, § 28 BNatSchG):
Die "Gabelföhre" bei Haid wurde als Einzelschöpfung der Natur als Naturdenkmal unter Schutz gestellt.
Der "Opferstein" auf der Kappel bei Marktleuthen ist ein geschütztes Naturdenkmal.
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB, § 29 BNatSchG):
Das Durchbruchstal der Röslau, das "Gsteinigt" bei Arzberg mit seinen naturnahen Gewässerabschnitten, den großen Phyllit-Felsen und einem Schluchtwald ist ein Geschützter Landschaftsbestandteil innerhalb des Natura-2000-Schutzgebietes "Eger- und Röslautal".
Die "Mühlwiese" bei Schirnding ist ein in das Natura-2000-Schutzgebiet "Eger- und Röslautal" integrierter Geschützter Landschaftsbestandteil, der direkt an Tschechien angrenzt.
Landschaftsschutzgebiet "Fichtelgebirge" (LSG, § 26 BNatSchG) im Naturpark Fichtelgebirge (NP, § 27 BNatSchG)
Der Naturpark Fichtelgbirge, dessen zentraler Teil vom Landkreis Wunsiedel i. F. gebildet wird, ist landkreisübergreifend und erstreckt sich auch in die Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Tirschenreuth hinein. Das Landschaftsschutzgebiet "Fichtelgebirge" nimmt über die Hälfte, vor allem die größeren Waldgebiete des Naturparkgebietes ein, so dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Naturpark erfüllt sind.
Fotos: © Martina Gorny, © Oliver Kress