Jederzeit kann es passieren, dass ich die Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung verliere. Durch Krankheit. Durch Unfall. Bin ich erst einmal in einer hilflosen Situation, ist es schwer, meine eigenen Ansprüche und Bedürfnisse geltend zu machen.
Daher sollte ich frühzeitig eine Vorsorge-Vollmacht für eine Person ausstellen, die mein volles Vertrauen genießt. So kann ich absichern, dass ich in einem Ernstfall von demjenigen vertreten werde, zu dem ich eben dieses Vertrauen habe.
Oft wird angenommen ...
dass der Ehepartner, der Sohn, die Tochter, Verwandte oder enge Freunde ohne Weiteres eine Entscheidung treffen können, falls ich kurzfristig oder auf Dauer nicht mehr in der Lage bin, eine Entscheidung zu fällen.
Das stimmt aber nicht!
Niemand darf mich ohne meine Vollmacht oder eine richterliche Erlaubnis vertreten!
In Eilfällen können u.U. Ehegatten mit einem Dokument des Krankenhaus-Arztes in einigen Bereichen (nicht in allen!) kurzzeitig eine rechtliche Vertretung wahrnehmen.
Vgl. hierzu Betreuung, Unterpunkt Ehegattenvertretungsrecht - vgl. § 1358 BGB