Gesundheitszeugnis

Anmeldung zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
( Gesundheitszeugnis für im Lebensmittelbereich tätige Personen )
 

Unser Gesundheitsamt ist für die Durchführung dieser Belehrung (auch Online) nur zuständig, wenn die zu belehrende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (i. d. R. der Wohnsitz) im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge hat. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands sind wir zuständig, wenn sich die Arbeitsstätte im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge befindet.

Arbeiten Sie gewerblich in Küchen von Gaststätten oder anderen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, oder auf sonstige Weise gewerblich mit Lebensmitteln im Sinne des § 42 Infektionsschutzgesetz und kommen mit den offenen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Gegenstände) in Berührung? Also z.B. mit

1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus

2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis

3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus

4. Eiprodukte

5. Säuglings- und Kleinkindernahrung

6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse

7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage

8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

9. Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr.

Dann benötigen Sie vor der erstmaligen Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. 

Sie dürfen erst tätig werden, wenn die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt oder durch einen hierfür beauftragten Arzt für Sie persönlich ausgestellt wurde.


Online-Belehrung

Vorteile:

- gleiche Gültigkeit, gleiche Kosten (14 Euro)

- sofort und überall Online, Dauer etwa 20 Minuten

- dauerhaft gültige elektronische Bescheinigung als PDF zum Sofort-Download

- Bezahlungsmöglichkeiten: Kreditkarte, Paypal


Vor-Ort-Belehrung im Landratsamt

Sammelbelehrungen finden alle zwei Wochen dienstags, 11:00 Uhr, im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Geschäftsbereich Gesundheitswesen, statt. Teilnehmer müssen sich bis spätestens 10:45 Uhr an der Anmeldung im Landratsamt Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, einfinden.

Bitte vereinbaren Sie vorher unbedingt telefonisch einen Termin oder melden sich über das Online-Buchungssystem an, da Ihre persönlichen Daten bereits im Vorfeld zur Vorbereitung der Belehrung und zur Vorbereitung der Unterlagen benötigt werden. Falls Teilnehmer nicht angemeldet sind und an der Belehrung teilnehmen, kann dies im Nachhinein zu längeren Wartezeiten führen!

Unter folgendem Link können Sie sich als Einzelteilnehmer online zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ("Gesundheitszeugnis") anmelden:

Wichtig: Bitte melden Sie sich immer mit den Daten der zu belehrenden Person an, falls Sie die Anmeldung im Auftrag einer anderen Person durchführen!

https://wunsiedel.onlinebs.de/wun/

Firmen und andere Institutionen, die mehrere Personen für die Belehrung anmelden möchten, melden sich im Vorfeld telefonisch an und übermitteln die Daten der Teilnehmer nach Absprache elektronisch.

Bedenken Sie, dass Tätigkeiten im Lebensmittelbereich erst nach erfolgter Belehrung begonnen werden darf.

Für die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz werden folgende Gebühren berechnet:

- Sammelbelehrung: 14,00 €

Informationen über den Inhalt der Belehrung finden Sie in der Downloadbox