Das Gesundheitsamt überwacht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) eine Vielzahl von Einrichtungen und Betrieben in hygienischen Belangen und trägt auf diese Weise zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und zum Verbraucherschutz bei.
In Einrichtungen, in denen durch Instrumente oder Geräte eine durch Blut übertragbare Krankheit (z.B. Hepatitis, HIV) übertragen werden kann, gilt unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus die Bayerische Hygieneverordnung.