Impfungen zählen zu den wichtigsten medizinischen Präventionsmaßnahmen überhaupt.
Um auf evtl. Impflücken bei den Kindern hinweisen zu können, überprüft das Gesundheitsamt bei der Schuleingangsuntersuchung sowie bei allen Schülern der 6. Klassen das Impfbuch.
Die Sorgeberechtigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Impfausweise der Kinder vorzulegen (Art. 12 Abs. 3 Satz 5 GDG).
Bei der Schuleingangsuntersuchung werden die Eltern nach Einsicht in das Impfbuch auf fehlende Impfungen hingewiesen und beraten.
Die Impfbuchstatistik der 6. Klassen findet alljährlich in allen Schulen des Landkreises statt. Nach vorheriger schriftlicher Information der Schulen und Eltern werden die Impfbücher von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes eingesammelt. Nach Einsicht erhalten die Kinder bei bestehenden Impflücken ein Informationsblatt mit Impfempfehlungen in den Impfausweis eingelegt. Diese können anschließend beim Haus- und Kinderarzt nachgeholt werden.
Die Impfberatung erfolgt nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am
Robert-Koch-Institut (STIKO).
Weitere Informationen findet man auf der Internetseite: