Schwangerschaftskonfliktberatung

 

Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

Bei ungeplanter/ungewollter Schwangerschaft stehen Ihnen während dieses schwierigen Entscheidungsprozesses
qualifizierte Beraterinnen mit Gesprächen und der Vermittlung von Hilfsangeboten zur Seite.

  • Wir bieten die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 219 StGB an und stellen die Beratungsbescheinigung aus, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches erforderlich ist.
  • Sie können alleine, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht und gehen vertraulich mit Ihrem Anliegen um. Auf Wunsch beraten wir anonym.
  • Unsere Beratung ist kostenlos.

 

Weitere Informationen:

www.schwanger-in-bayern.de

Freiraum für Macher