Der Fachbereich 20 berät die Gemeinden, die Verwaltungsgemeinschaften, die Schul- und Zweckverbände und die kommunalen Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Hier wird auch die Einhaltung der gemeinderechtlichen Vorschriften überwacht.
Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Genehmigung gemeindlicher Satzungen (wie z. B. die Haushaltssatzungen oder Schulverbandssatzungen), die Überwachung der gemeindlichen Finanzen und ggf. die Genehmigung von Kreditaufnahmen.
Wenn die Gemeinden von ihren Bürgern Geld verlangen (z. B. Grundsteuern, Wasser- und Kanalgebühren, Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge für Wasser und Kanal) werden sie in Bezug auf die rechtliche Ausgestaltung und korrekte Abrechnung durch die "Kommunalaufsicht" beraten. Falls Bürger mit den Bescheiden der Gemeinden nicht einverstanden sind und erwägen, einen Widerspruch einzulegen, erfolgt sowohl für die Bürger als auch für die Gemeinden eine entsprechende Beratung. Anschließend entscheiden die Mitarbeiter des Fachbereichs "Kommunalaufsicht" über die eingelegten Widersprüche.