Pflichtaufgaben:
- Brandschutz (Beseitigung drohender Brand- & Explosionsgefahren)
- Technischer Hilfsdienst in Unglücksfällen oder Notständen
- Brandsicherheitswacht bei Veranstaltungen
Mitgliedschaft:
- grundsätzlich ab einem Alter von 12 Jahren (außer Kinderfeuerwehr)
- Kommandant der öffentlichen Feuerwehr entscheidet in jedem Einzelfall über die Aufnahme
- Konkrete Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde
Pflichten der Gemeinden:
- Aufstellen, Ausrüsten und Unterhalten der gemeindlichen Feuerwehren
- Bereitstellung von notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen
- Beschaffung von erforderlichen Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen